Neubau heißt nicht prüfungsfrei
Anders als beim TÜV für Neufahrzeugen, gibt es bei Neubauten von Ingenieurbauwerken zu Beginn nicht längere, sondern kürzere Prüffristen. Klingt unsinnig? Nicht wirklich, wenn man die Hintergründe kennt.
Mit der Verkehrsfreigabe beginnt formal der Lebenszyklus eines Ingenieurbauwerks und damit auch die Verpflichtung zur regelmäßigen Bauwerksprüfung. Zum Ende der Bauarbeiten werden das Bauwerksbuch erstellt und die erste Hauptprüfung (H1) durchgeführt. Sie dokumentiert den Neubauzustand des Bauwerks und bildet die Grundlage für alle weiteren Prüfungen.
Gerade bei kleineren Bauwerken wird dieser Schritt in der Praxis jedoch häufig übersprungen. Die Folge: Mängel aus dem Neubau bleiben unentdeckt. Spätestens nach Ablauf der Gewährleistung (i.d.R. 5 Jahre im Ingenieurbau) werden sie sichtbar und müssen dann vom Bauherrn auf eigene Kosten behoben werden.
Besonders wertvoll ist daher die zweite Hauptprüfung (H2) vor Ablauf der Gewährleistung nach fünf Jahren. Hier wurde der Prüfintervall nach DIN bewusst um ein Jahr verkürzt, um vor dem Gewährleistungsende ein Prüfergebnis vorliegen zu haben. Sie zeigt objektiv, ob sich Mängel entwickelt haben, und liefert eine belastbare Grundlage für die Abnahme vor Gewährleistungsende.
Wird der Bauwerksprüfer bereits im Neubau eingebunden, entstehen klare Prüfgrundlagen, weniger Diskussionen und langfristig geringere Kosten für Baulastträger, da Mängel sofort abgestellt werden können. Gute Prüfbarkeit ist kein Zusatz, sie ist Teil guter Planung.


